Abgabenrecht

Das Abgabenrecht bezeichnet alle Rechtsvorschriften, welche die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben, also Steuern, Gebühren und Beiträge, regeln. Dazu zählen vor allem die Abgabenordnung (AO) und die Kommunalabgabengesetze der Länder sowie eine Vielzahl von Steuergesetzen und Steuerverordnungen. Auf lokaler Ebene werden Steuern, Gebühren und Beiträge auf Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Betreuung abgabenrechtlicher Fälle zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Viele Bürger werden durch Abgaben teils erheblichen Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt, deren Höhe und Berechnungsmethode oft nur schwer nachzuvollziehen sind. Die hierauf spezialisierten Fachanwälte und Rechtsanwälte unseres Hauses sorgen dafür, dass unsere Mandanten nicht zur Zahlung ungerechtfertigter Erschließungs-, Anschluss- oder Ausbaubeiträge herangezogen werden.