Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Subsidiarität

Die Subsidiarität (lat. „subsidium ferre“ = Hilfestellung leisten) betrifft die Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Denn der Staat soll im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr, aber auch nicht weniger tun, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Im Verfassungsrecht bedeutet dies , dass die höhere Ebene, der Staat, nur dann eingreifen soll, wenn die kleineren Ebenen ,wie Länder und Kommunen, die Aufgabe nicht selbstständig bewältigen können. Ähnlich verhält es sich zwischen Europäischer Union und Mitgliedsstaaten. Die Europäische Union soll erst dann tätig werden, wenn Ziele auf lokaler Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden können. Die Subsidiarität ist außerdem ein maßgeblicher Begriff [...]

2025-04-14T14:46:10+02:0014. April 2025|

Subvention

Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen eines Trägers öffentlicher Verwaltung an Privatpersonen ohne eine marktmäßige Gegenleistung. Beispielsweise wird ein Darlehen oder eine Bürgschaft gewährt, um durch das Verhalten des Privaten einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu erreichen.

2023-06-07T11:19:34+02:007. Juni 2023|

Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)

Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm - http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) vom 26. August 1998 konkretisiert ganz maßgeblich den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm sowie die erforderlichen Maßnahmen der Vorsorge im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu diesem Zweck enthält die TA Lärm allgemeine Grundsätze für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, Anforderungen an bestehende Anlagen sowie Immissionsrichtwerte und Vorgaben für die Ermittlung von Geräuschimmissionen von Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|

Technische Anleitung Luft (TA Luft)

Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft - https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/taluft_stand_200207241.pdf) vom 24. Juli 2002 konkretisiert ganz maßgeblich den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe sowie die erforderlichen Maßnahmen der Vorsorge im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu diesem Zweck enthält die TA Luft stoffbezogene Emissions- und Immissionswerte sowie Mess- und Berechnungsverfahren für die Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen. Die TA Luft gilt in erster Linie für industrielle und gewerbliche Anlagen. Sie ist mittlerweile stark durch das europäische Luftqualitätsrecht sowie die Industrie-Emissionsrichtlinie geprägt.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht umfasst Rechtsprechung und Gesetze zum Tierschutz.  Zum 1.08.2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in Art 20a GG verankert. Mit dem Tierschutzgesetz (TierSchG) wird der Zweck verfolgt, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Die Tiere sollen besonders vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt werden.

2025-04-03T11:08:21+02:003. April 2025|

Umgebungslärm

Unter Umgebungslärm wird die Gesamtheit des auf den Menschen einwirkenden Lärms (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und die allgemeine Ruhestörung) verstanden.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|

Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren (geregelt in §§ 45 bis 84 Baugesetzbuch) dient im Wesentlichen dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (in der Regel innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass eine Bebauung entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben möglich ist. Ein Umlegungsverfahren kann allein durch die Gemeinde eingeleitet werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer sowie alle Inhaber von Rechten an den im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücken sind am Verfahren zu beteiligen und haben die Möglichkeit, Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte im amtlichen Umlegungsverfahren (vor allem gegen den Umlegungsbeschluss, den Umlegungsplan sowie die vorzeitige Besitzeinweisung) einzulegen.

2018-01-04T10:42:07+01:004. Januar 2018|

Umwelt

Das nationale, europäische und internationale Umweltrecht bildet einen wichtigen Teil unserer täglichen Praxis, in der wir sowohl mit den jeweiligen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen als auch den technischen und naturwissenschaftlichen Fragestellungen vertraut sind. Dabei verstehen wir uns als Anwälte für Mensch und Natur und kämpfen für diese mit hohem Engagement. Wir beraten und vertreten Kommunen, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen zu allen Rechtsfragen des Umweltschutzes, z. B. in den Bereichen Abfallrecht, Altlastenrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, insbesondere Luftreinhaltungsrecht. Im täglichen Leben vieler Menschen spielt die Belastung durch Lärm leider eine erhebliche Rolle und ist Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder erhebliche Belästigungen. Der Lärmschutz ist [...]

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|

Umweltstrafrecht

Unter dem Umweltstrafrecht werden Handlungen bestraft, die der Umwelt Schaden zufügen. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen durch die Androhung von Strafen zu schützen. Es kann sich hierbei nicht nur gegen natürliche Personen, sondern auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen richten. Das StGB kennt in den §§ 324 ff. StGB Straftatbestände wie beispielsweise Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung. Anders als das Umweltverwaltungsrecht, das präventive Regelungen schafft, ist das Umweltstrafrecht repressiv ausgerichtet und greift bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Umweltschutzvorschriften ein.

2025-04-14T14:50:10+02:0014. April 2025|

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Als Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird die gebündelte Erfassung der Umweltbelange in Form der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die gesamte Umwelt (insbesondere auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) bezeichnet. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil bestimmter verwaltungsbehördlicher Zulassungsverfahren und umfasst eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|
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