Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Rechtsverordnung

Rechtsverordnungen sind Normen der Exekutive. Gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz bzw. der entsprechenden Landesverfassungsnorm bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung, in der Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt sind. Dadurch wird der Parlamentsgesetzgeber entlastet und der Verordnungsgeber kann seine Regelungen auch schneller und einfacher aktualisieren. Beispiel: Baunutzungsverordnung (BauNVO).

2023-06-07T11:18:48+02:007. Juni 2023|

Rote Liste / Roten Liste

Rote Listen sind wissenschaftlich fundierte Fachgutachten, die den Gefährdungsstatus wild lebender Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Deutschland bewerten. Sie erfassen sowohl die aktuelle Bestandssituation als auch längerfristige Trends in der Bestandsentwicklung. Damit dienen sie nicht nur als zentrale Grundlage für Naturschutzmaßnahmen, sondern auch als Frühwarnsystem für den Rückgang der biologischen Vielfalt. Zugleich liefern sie wichtige Daten für umweltrelevante Planungen und gesetzliche Prüfverfahren. Die Erstellung erfolgt nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Fachautor:innen aus Wissenschaft und Praxis.

2025-06-17T10:24:35+02:0012. Juni 2025|

Satzung

Satzungen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, z.B. Gemeinden, Universitäten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen werden. Beispielsweise erlassen Gemeinden Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch.

2023-06-07T11:19:10+02:007. Juni 2023|

Schallschutz

Schallschutz gegen Lärmquellen, wie beispielsweise Fluglärm, kann aktiv oder passiv erfolgen. Bei aktivem Schallschutz wird an der Lärmquelle angesetzt, indem optimierte Flugrouten eingerichtet werden, sodass Anwohner:innen weniger betroffen sind oder ein Nachtflugverbot angeordnet wird. Passiver Schallschutz umfasst bauliche Maßnahmen bei Gebäuden durch den Einbau von Schallschutzfenstern o.ä., um den Innenlärmpegel zu reduzieren.

2025-08-12T11:18:38+02:0012. August 2025|

Schienenlärm

Als Schienenlärm werden die beim Betrieb von Eisenbahnen und Straßenbahnen entstehenden Geräuschimmissionen bezeichnet. Deren Zumutbarkeit wird in Deutschland vor allem durch die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/16._BImSchV.pdf) geregelt.

2017-12-18T16:22:02+01:0018. Dezember 2017|

Schul-und Hochschulrecht

Die im Bereich des Schulrechts alltäglich auftretenden Probleme zwischen Schulleitung, Lehrpersonal, Schülerschaft und Eltern sind besonders sensibel und bedürfen einer anwaltlichen Betreuung mit Fingerspitzengefühl. Hier bieten wir Ihnen neben der Klärung rechtlicher Fragestellungen auch Unterstützung bei Gesprächen zwischen den Beteiligten. Unsere Kompetenz umfasst auch Fragen des Hochschulrechts (Studiengangszulassungs- und Prüfungsrecht). Aufgrund unserer umfassenden Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich bieten wir Ihnen eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung.

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|

Sicherheit und Ordnung

Polizei- und Sicherheitsrecht ist ein Handlungsfeld von Gemeinden und anderen Sicherheitsbehörden. Über langjährige Erfahrung verfügen wir im Recht der Kampfmittelbeseitigung. Außerdem vertreten wir Fallgestaltungen des Lebensmittelrechts, des Forstrechts und des Jagdrechts.

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|

Städte und Gemeinden

Zu unseren Mandanten zählen Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir projektbezogen oder dauerhaft begleiten. Kommunales Planungsrecht, kommunales Wirtschaftsrecht und kommunales Verfassungsrecht sind deshalb ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis. Wir berücksichtigen bei der Betreuung unserer Städte und Gemeinden stets auch die politischen Rahmenbedingungen und die innerkommunalen und interkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse.

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|

Städtebaulicher Vertrag

In einem städtebaulichen Vertrag kann die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren bzw. Vorhabenträgern geregelt werden, wobei Gegenstand des Vertrages häufig ein Bebauungsplanverfahren ist. Als Sonderform eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der städtebauliche Vertrag im Baugesetzbuch (§ 11 BauGB) geregelt. Die praktisch häufigsten Anwendungsfälle eines städtebaulichen Vertrags sind dabei der Durchführungsvertrag im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB sowie der Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB.

2018-01-04T10:42:07+01:004. Januar 2018|

Straßenlärm

Als Straßenlärm werden die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr entstehenden Geräuschimmissionen bezeichnet. Deren Zumutbarkeit wird in Deutschland vor allem durch die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/16._BImSchV.pdf) geregelt.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|
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