Franziska Heß2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|
Unter Umgebungslärm wird die Gesamtheit des auf den Menschen einwirkenden Lärms (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und die allgemeine Ruhestörung) verstanden.