Unter dem Umweltstrafrecht werden Handlungen bestraft, die der Umwelt Schaden zufügen.
Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen durch die Androhung von Strafen zu schützen. Es kann
sich hierbei nicht nur gegen natürliche Personen, sondern auch gegen juristische Personen und
Personenvereinigungen richten.
Das StGB kennt in den §§ 324 ff. StGB Straftatbestände wie beispielsweise Gewässer-, Boden- oder
Luftverunreinigung. Anders als das Umweltverwaltungsrecht, das präventive Regelungen schafft, ist
das Umweltstrafrecht repressiv ausgerichtet und greift bei schwerwiegenden oder wiederholten
Verstößen gegen gesetzliche Umweltschutzvorschriften ein.