Als Straßenlärm werden die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr entstehenden Geräuschimmissionen bezeichnet. Deren Zumutbarkeit wird in Deutschland vor allem durch die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/16._BImSchV.pdf) geregelt.