Zu unseren Mandanten zählen Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir projektbezogen oder dauerhaft begleiten. Kommunales Planungsrecht, kommunales Wirtschaftsrecht und kommunales Verfassungsrecht sind deshalb ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis. Wir berücksichtigen bei der Betreuung unserer Städte und Gemeinden stets auch die politischen Rahmenbedingungen und die innerkommunalen und interkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse.