Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Städte und Gemeinden

Zu unseren Mandanten zählen Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir projektbezogen oder dauerhaft begleiten. Kommunales Planungsrecht, kommunales Wirtschaftsrecht und kommunales Verfassungsrecht sind deshalb ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis. Wir berücksichtigen bei der Betreuung unserer Städte und Gemeinden stets auch die politischen Rahmenbedingungen und die innerkommunalen und interkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse.

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|

Städtebaulicher Vertrag

In einem städtebaulichen Vertrag kann die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren bzw. Vorhabenträgern geregelt werden, wobei Gegenstand des Vertrages häufig ein Bebauungsplanverfahren ist. Als Sonderform eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der städtebauliche Vertrag im Baugesetzbuch (§ 11 BauGB) geregelt. Die praktisch häufigsten Anwendungsfälle eines städtebaulichen Vertrags sind dabei der Durchführungsvertrag im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB sowie der Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB.

2018-01-04T10:42:07+01:004. Januar 2018|

Straßenlärm

Als Straßenlärm werden die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr entstehenden Geräuschimmissionen bezeichnet. Deren Zumutbarkeit wird in Deutschland vor allem durch die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/16._BImSchV.pdf) geregelt.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|
Nach oben