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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Schienenlärm

Als Schienenlärm werden die beim Betrieb von Eisenbahnen und Straßenbahnen entstehenden Geräuschimmissionen bezeichnet. Deren Zumutbarkeit wird in Deutschland vor allem durch die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/16._BImSchV.pdf) geregelt.

2017-12-18T16:22:02+01:0018. Dezember 2017|

Schul-und Hochschulrecht

Die im Bereich des Schulrechts alltäglich auftretenden Probleme zwischen Schulleitung, Lehrpersonal, Schülerschaft und Eltern sind besonders sensibel und bedürfen einer anwaltlichen Betreuung mit Fingerspitzengefühl. Hier bieten wir Ihnen neben der Klärung rechtlicher Fragestellungen auch Unterstützung bei Gesprächen zwischen den Beteiligten. Unsere Kompetenz umfasst auch Fragen des Hochschulrechts (Studiengangszulassungs- und Prüfungsrecht). Aufgrund unserer umfassenden Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich bieten wir Ihnen eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung.

2017-12-18T16:22:03+01:0011. Oktober 2017|
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