Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Subsidiarität

Die Subsidiarität (lat. „subsidium ferre“ = Hilfestellung leisten) betrifft die Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Denn der Staat soll im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr, aber auch nicht weniger tun, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Im Verfassungsrecht bedeutet dies , dass die höhere Ebene, der Staat, nur dann eingreifen soll, wenn die kleineren Ebenen ,wie Länder und Kommunen, die Aufgabe nicht selbstständig bewältigen können. Ähnlich verhält es sich zwischen Europäischer Union und Mitgliedsstaaten. Die Europäische Union soll erst dann tätig werden, wenn Ziele auf lokaler Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden können. Die Subsidiarität ist außerdem ein maßgeblicher Begriff [...]

2025-04-14T14:46:10+02:0014. April 2025|

Subvention

Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen eines Trägers öffentlicher Verwaltung an Privatpersonen ohne eine marktmäßige Gegenleistung. Beispielsweise wird ein Darlehen oder eine Bürgschaft gewährt, um durch das Verhalten des Privaten einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu erreichen.

2023-06-07T11:19:34+02:007. Juni 2023|
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