Der Nachbar eines Bauvorhabens kann gegen eine Baugenehmigung dann mit Erfolg vorgehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen. Zudem ist eine Klage des Nachbarn begründet, wenn es das Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt. Als Nachbar i.S.d. Baurechts wird jeder dinglich Berechtigte (insb. der Eigentümer) bezeichnet, der möglicherweise durch ein Vorhaben in seinen subjektiven Rechten verletzt wird. Nachbarschutz wird dabei vor allem durch den einzuhaltenden Mindestabstand zum Nachbargrundstück sowie durch die einschlägigen Lärmvorschriften (insb. Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet.