Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Enteignung

Bei der Enteignung handelt es sich um einen staatlichen Hoheitsakt, bei welchem dem Bürger Eigentumsrechte entzogen werden. Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf ausschließlich durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Dabei muss das jeweilige Enteignungsgesetz genau benennen, für welche Vorhaben und unter welchen Voraussetzungen die Maßnahme, die einem konkreten Zweck zu dienen hat, zulässig ist.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Enteignung und Amtshaftung

Insbesondere bei der Umsetzung von größeren Infrastrukturvorhaben wie etwa des Ausbaus von Fern- und Wasserstraßen sowie von Schienenverkehrswegen kommt es häufig zur Inanspruchnahme von privatem Eigentum durch Enteignung. Für hiermit verbundene Fragestellungen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen in den für Ihre Existenz essentiellen Verfahren als Rechtsberater und Vertrauensperson zur Seite steht. Das Handeln staatlicher Behörden kann im Falle eines Fehlverhaltens zu Amtshaftungsansprüchen des Betroffenen führen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre berechtigten Ansprüche zu ermitteln und durchzusetzen.

2017-12-18T16:21:58+01:0011. Oktober 2017|
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