Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht ist geregelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG - https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf). Die gesetzlichen Regelungen verfolgen u.a. das Ziel, die Allgemeinheit sicher mit Strom und Gas zu versorgen und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen und die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Energieversorgungsnetzen sicherzustellen (vgl. § 1 EnWG).