Besitzeinweisungsverfahren

Werden zur Umsetzung eines Vorhabens (vor allem bei größeren Infrastrukturvorhaben wie dem Bau einer Autobahn oder Bahnstrecke) Grundstücke von Privaten benötigt, sehen die jeweiligen Fachplanungsgesetze neben der Möglichkeit der Enteignung jeweils auch die vorzeitige Einweisung in den Besitz vor (bspw. § 18f Bundesfernstraßengesetz oder § 21 Allgemeines Eisenbahngesetz). Voraussetzung zur vorzeitigen Besitzanweisung ist dabei insbesondere, dass der sofortige Baubeginn geboten ist und der dem Vorhaben zu Grunde liegende Planfeststellungsbeschluss (bzw. die Plangenehmigung) vollziehbar ist. Falls das Besitzeinweisungsverfahren mit einem Besitzeinweisungsbeschluss endet, kann gegen diesen Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.