Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan wird in Form einer Satzung von einer Gemeinde erlassen. Darin wird festgelegt, welche Nutzungen auf einem bestimmten Gebiet zulässig sind. Beispielsweise darf in einem Gemeindegebiet kein Supermarkt gebaut wer-den, wenn der entsprechende Bebauungsplan dies nicht vorsieht. Häufig bestehen Bebauungspläne aus einer Planzeichnung und einem Text. Bei Erlass eines neu-en Bebauungsplans können Betroffene Einwendungen erheben, die die Gemeinde im Verfahren berücksichtigen muss. Ein bereits erlassener Bebauungsplan kann mittels eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 der Verwaltungsge-richtsordnung kontrolliert werden.