Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf der einen Seite und dem Beamten sowie dessen Angehörigen auf der anderen Seite. Es ist für die Bundesbeamten vor allem im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG - https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BeamtStG.pdf) im Bundesbeamtengesetz (BBG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/BBG.pdf), im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BBesG.pdf) und im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG - https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BeamtVG.pdf) geregelt. Für die Landesbeamten gelten die Besoldungs- und Versorgungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes.