Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Bergrecht

Das Bergrecht umfasst alle Bestimmungen, die sich mit Bodenschätzen und dem Bergbau befassen. Dabei regelt vor allem das Bundes-Berggesetz (BBergG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BBergG.pdf) u.a. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen, die Rechte zur Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen und die Anforderungen an Gewinnungsbetriebe. Für einige Bodenschätze, die im Tagebaubetrieb gewonnen werden, gelten die Abgrabungsgesetze und besondere Rechtsvorschriften der Länder. Soweit diese Bodenschätze (vor allem bestimmte Steine, Kiese und Sande) unter Tage gewonnen werden, gilt auch für diese das BBergG.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Berner Konvention

Die Berner Konvention trägt den Titel „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag des Europarates, der 1979 verabschiedet wurde und dem Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa dient. Die Konvention enthält Regelungen zu Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen und verpflichtet zum Schutz von Lebensräumen. Die Anhänge der Konvention enthalten Listen zu geschützten Tier- und Pflanzenarten, die je nach Bedrohungslage angepasst werden.

2025-08-12T11:18:10+02:0012. August 2025|
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