Bergrecht

Das Bergrecht umfasst alle Bestimmungen, die sich mit Bodenschätzen und dem Bergbau befassen. Dabei regelt vor allem das Bundes-Berggesetz (BBergG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BBergG.pdf) u.a. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen, die Rechte zur Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen und die Anforderungen an Gewinnungsbetriebe. Für einige Bodenschätze, die im Tagebaubetrieb gewonnen werden, gelten die Abgrabungsgesetze und besondere Rechtsvorschriften der Länder. Soweit diese Bodenschätze (vor allem bestimmte Steine, Kiese und Sande) unter Tage gewonnen werden, gilt auch für diese das BBergG.