Als Bauleitpläne werden die von den Gemeinden aufzustellenden Flächennut-zungs- und Bebauungspläne bezeichnet. Flächennutzungspläne nach §§ 5 ff. BauGB umfassen das gesamte Gemeindegebiet und geben den planerischen Rahmen für städtebauliche Entwicklung vor. Hieraus wird in der Regel anschlie-ßend ein Bebauungsplan entwickelt, der sich auf ein Teilgebiet der Gemeinde be-zieht und für dieses parzellengenau die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen nach Art und Maß festlegt. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen. Der gesetzliche Rahmen wird durch §§ 8 ff. BauGB vorgegeben.