Das Bauordnungsrecht ist Teilbereich des öffentlichen Baurechts, der von den einzelnen Bundesländern in den Landesbauordnungen geregelt wird (z.B. in Bayern in der Bayerischen Bauordnung – BayBO). Die Landesbauordnungen beinhalten insbesondere Regelungen zu den Anforderungen an bauliche Anlagen, zur Gefahrenabwehr im Bereich des öffentlichen Baurechts und zum Baugenehmigungsverfahren.