Das Bauplanungsrecht regelt die geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinden und die Planung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken. Es ist als Bundesrecht gesetzlich im Baugesetzbuch geregelt (BauGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf). Wesentliche Elemente der Bauleitplanung der Gemeinden sind der das gesamte Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan und die parzellenscharfen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.