Anfechtungsklage

Mit einer Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alt. 1 der Verwaltungsge-richtsordnung kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt werden. Dies hat Aussicht auf Erfolg, sofern der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird. Beispielsweise kann damit der Bauherr gegen eine ihn belastende Abrissverfügung der Bauaufsichtsbehörde vorgehen.