Anschlussbeiträge sind Beiträge, die von den Gemeinden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung (Investitionsaufwand) einer, insbesondere leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung (Wasserversorgungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung) von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet, erhoben werden können.