Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Anlagenzulassung

Die Zulassung von Industrie- und Gewerbeanlagen ist für Mensch und Umwelt in den betroffenen Städten und Gemeinden häufig mit erheblichen Gefahren und Beeinträchtigungen verbunden. Zugleich sind die hierfür notwendigen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften sehr komplex und erfordern besondere technische und fachspezifische Kenntnisse.

2017-12-18T16:21:56+01:0011. Oktober 2017|

Anschlussbeiträge

Anschlussbeiträge sind Beiträge, die von den Gemeinden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung (Investitionsaufwand) einer, insbesondere leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung (Wasserversorgungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung) von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet, erhoben werden können.

2018-01-04T10:33:45+01:0018. Dezember 2017|

Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt als Teil des Zivilrechts sämtliche Rechte und Pflichten eines Architekten gegenüber dem Bauherrn. Maßgebliche Vorschriften finden sich in den §§ 650p ff. BGB.

2023-06-07T11:07:31+02:007. Juni 2023|

Atomrecht

Als Atomrecht werden die Vorschriften über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie sowie zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und den Gefahren ionisierender Strahlen (sog. radioaktive Strahlung) bezeichnet. Das Atomrecht regeln derzeit vor allem zwei auf Europäischer Ebene verabschiedete Richtlinien, nämlich die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DA/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0070&from=DE) und die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009, geändert durch Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates vom 8. [...]

2017-12-18T16:21:56+01:0018. Dezember 2017|

Aufhebung von Verwaltungsakten

Der Widerruf und die Rücknahme sind Instrumente der Verwaltung zur (nachträglichen) Aufhebung von Verwaltungsakten. § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sieht die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes vor, selbst dann, wenn dieser unanfechtbar, also bestandskräftig geworden ist. Hat der Verwaltungsakt eine begünstigende Wirkung für den betreffenden Bürger, müssen bestimmte Voraussetzungen für die Rücknahme vorliegen. Eine Hürde hierfür ist vor allem der Schutz des Vertrauens in den Bestand des Verwaltungsaktes. Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt kann über § 49 VwVfG widerrufen werden, insbesondere dann, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit ist der Zeitpunkt des Erlasses [...]

2026-09-21T13:25:02+02:0021. September 2026|

Ausbaubeiträge

Ausbaubeiträge, insbesondere Straßenausbaubeiträge sind Beiträge, die von den Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung (Investitionsaufwand) ihrer öffentlichen Einrichtungen von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet, erhoben werden können.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|
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