Als Atomrecht werden die Vorschriften über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie sowie zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und den Gefahren ionisierender Strahlen (sog. radioaktive Strahlung) bezeichnet. Das Atomrecht regeln derzeit vor allem zwei auf Europäischer Ebene verabschiedete Richtlinien, nämlich die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DA/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0070&from=DE) und die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009, geändert durch Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates vom 8. Juli 2014 – http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0071&from=DE). Diese Richtlinien werden durch das Atomgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/atg/AtG.pdf) als in Deutschland maßgebliches Regelwerk umgesetzt.