Planfeststellungsbeschluss
Ein Planfeststellungsbeschluss ist eine besondere Form eines Verwaltungsaktes, mit dem die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt wird. Der Planfeststellungsbeschluss wird im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden erarbeitet und erlassen. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Wegen dieser umfassenden Feststellungs- und Konzentrationswirkung ist der Planfeststellungsbeschluss mit einer [...]