Präklusion
Die Präklusion ist ein verfahrensrechtlicher Begriff. Er stellt den Verlust eines bestimmten Rechts unter bestimmten Voraussetzungen dar. Näher beschrieben, schließt die Präklusionswirkung die Geltendmachung von bestehenden Rechten bei Fristversäumnis aus. Das könnte Einwendungen betreffen oder aber auch eine Klagebegründung, die nicht fristgemäß vorgetragen wurde. Der Zweck dieser rechtsausschließenden Wirkung ist die Straffung von Gerichtsprozessen. Geheilt kann die Präklusion nur durch Glaubhaftmachung von entschuldigenden Versäumnisgründen oder wenn die Verspätung der Rechtshandlung sich nicht prozessverzögernd ausgewirkt hat.