Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Interessenstheorie

Die Interessenstheorie ist ein Ansatz zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Die Abgrenzung erfolgt durch eine Interessenabwägung. Demnach gehören diejenigen Rechtsvorschriften, die dem öffentlichen Interesse oder Allgemeininteresse dienen, zum öffentlichen Recht und diejenigen Regelungen, die dem Privatrecht oder Individualinteressen dienen, grundsätzlich zum Privatrecht. Aufgrund der verlaufenden Grenzen der beiden Interessen, stellt die Interessentheorie eher einen ersten Ansatz für die Unterscheidung der Rechtsgebiete dar.

2026-09-21T13:30:06+02:0021. September 2026|

Interkommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse

Interkommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse bezeichnet Prozesse im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften, also Gemeinden, kreisfreien oder kreisangehörigen Städten sowie Landkreisen. Sie sind abzugrenzen zu innerkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen.

2023-06-07T11:15:31+02:007. Juni 2023|

intertemporale Freiheitssicherung

Mit seinem historischen Beschluss vom 29.04.2021 stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die teilweise Verfassungswidrigkeit des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) in der Fassung vom 12.12.2019 fest. Die damalige Fassung verletzte laut der Entscheidung des BVerfG die Freiheitsrechte der Beschwerdeführer, weil das KSG keine Angaben zu hinreichenden Maßnahmen für die weitere Treibhausgasreduktionen ab dem Jahr 2031 enthalte. Dadurch wäre die Pflicht, weitere Emissionen einzusparen auf Zeiträume nach 2030 verschoben worden. Dies wäre nur durch einen klimaneutralen Lebensstil möglich, weswegen die Freiheit erheblich eingeschränkt wäre. Das BVerfG stellte fest, dass das Grundgesetz zur intertemporale Freiheitssicherung verpflichtet. Das bedeutet im Grunde, dass die sich aus Art. 20a [...]

2024-09-17T11:57:22+02:0017. September 2024|
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