Interessenstheorie
Die Interessenstheorie ist ein Ansatz zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Die Abgrenzung erfolgt durch eine Interessenabwägung. Demnach gehören diejenigen Rechtsvorschriften, die dem öffentlichen Interesse oder Allgemeininteresse dienen, zum öffentlichen Recht und diejenigen Regelungen, die dem Privatrecht oder Individualinteressen dienen, grundsätzlich zum Privatrecht. Aufgrund der verlaufenden Grenzen der beiden Interessen, stellt die Interessentheorie eher einen ersten Ansatz für die Unterscheidung der Rechtsgebiete dar.

