Interkommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse bezeichnet Prozesse im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften, also Gemeinden, kreisfreien oder kreisangehörigen Städten sowie Landkreisen. Sie sind abzugrenzen zu innerkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen.