Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Im In

Innenbereich

§ 34 BauGB regelt, ob und wie gebaut werden darf, wenn für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, es aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Man spricht vom unbeplanten Innenbereich. Die vorhandene Umgebungsbebauung tritt an die Stelle des fehlenden Bebauungsplans und gibt den Maßstab vor. Ein Bauvorhaben in diesem Bereich ist nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, seiner Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart dieser näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein.

2026-09-21T13:29:19+02:0021. September 2026|

Innerprozessuale Präklusion

Die innerprozessuale Präklusion meint den Ausschluss eines prozessualen Verhaltens (zum Beispiel die Erhebung eines Antrags, das Vorbringen eines Beweismittels oder sonstiger Erklärungen) infolge eines Fristablaufs. Die betroffene Partei verletzt durch die fehlende Einhaltung der Frist ihre prozessualen Mitwirkungspflichten. Nach Ablauf der Frist kann die Partei bestimmte Prozesshandlungen nicht mehr wirksam vornehmen, was zu einem Verlust dieses Rechts führt. Dies dient der Beschleunigung des Verfahrens, indem der Prozessstoff frühzeitig aufbereitet wird. Die innerprozessuale Präklusion ist unter anderem in § 87b VwGO und in § 6 UmwRG geregelt.

2025-09-01T11:28:53+02:001. September 2025|
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