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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren - ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - ist ein Antrag der Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk), einen Bürgerentscheid über eine eigene Angelegenheit der jeweiligen Gebietskörperschaft durchzuführen. In Bayern ist das Bürgerbegehren in den Gemeinden geregelt in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Bürgerentscheid

Mit dem Bürgerentscheid - einem Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - stimmen die wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk) über eine konkrete Frage ab, die eine eigene Angelegenheit der kommunalen Gebietskörperschaft betrifft. Die jeweilige Entscheidung hat die Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Bürgerversammlung

Eine Bürgerversammlung ist eine vom Bürgermeister einberufene Versammlung der Bürger einer Gemeinde, um eine gemeindliche Angelegenheit zu erörtern. In Bayern ist die Bürgerversammlung geregelt in Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|
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