Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Bergrecht

Das Bergrecht umfasst alle Bestimmungen, die sich mit Bodenschätzen und dem Bergbau befassen. Dabei regelt vor allem das Bundes-Berggesetz (BBergG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BBergG.pdf) u.a. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen, die Rechte zur Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen und die Anforderungen an Gewinnungsbetriebe. Für einige Bodenschätze, die im Tagebaubetrieb gewonnen werden, gelten die Abgrabungsgesetze und besondere Rechtsvorschriften der Länder. Soweit diese Bodenschätze (vor allem bestimmte Steine, Kiese und Sande) unter Tage gewonnen werden, gilt auch für diese das BBergG.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Besitzeinweisungsverfahren

Werden zur Umsetzung eines Vorhabens (vor allem bei größeren Infrastrukturvorhaben wie dem Bau einer Autobahn oder Bahnstrecke) Grundstücke von Privaten benötigt, sehen die jeweiligen Fachplanungsgesetze neben der Möglichkeit der Enteignung jeweils auch die vorzeitige Einweisung in den Besitz vor (bspw. § 18f Bundesfernstraßengesetz oder § 21 Allgemeines Eisenbahngesetz). Voraussetzung zur vorzeitigen Besitzanweisung ist dabei insbesondere, dass der sofortige Baubeginn geboten ist und der dem Vorhaben zu Grunde liegende Planfeststellungsbeschluss (bzw. die Plangenehmigung) vollziehbar ist. Falls das Besitzeinweisungsverfahren mit einem Besitzeinweisungsbeschluss endet, kann gegen diesen Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Betriebsplan

Als Betriebsplan werden die „Genehmigungen“ im Bergrecht bezeichnet. Denn Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nach dem Bundesberggesetz (BBergG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BBergG.pdf) nur auf Grund von Betriebsplänen errichtet, geführt und eingestellt werden. Betriebspläne müssen vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen worden sein.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bodenschutzrecht

Als Bodenschutzrecht werden diejenigen Vorschriften bezeichnet, die der Abwehr und Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen dienen. Diese Vorschriften finden sich vor allem im Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf) und in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BbodSchV - http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/BBodSchV.pdf).

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) stellt bestimmte Tier- und Pflanzenarten unter besonderen Schutz. Die BArtSchV hier hier abrufbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) enthält Regelungen über die Landschaftsplanung, den allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft und der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensstätten und Biotope. Das BNatSchG ist hier abrufbar https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste deutsche Gericht, das als eigenständiges, unabhängiges Verfassungsorgan für die letztverbindliche Auslegung der Verfassung und damit für alle verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Das BVerfG wird deshalb auch als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchst deutsche Verwaltungsgericht und in erster Linie zuständig für einheitliche Auslegung von bundesrechtlichen Fragen im Verwaltungsrecht (sog. Revisionsinstanz). Daneben ist das BVerwG auch für verschiedene erstinstanzliche Klagen zuständig.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren - ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - ist ein Antrag der Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk), einen Bürgerentscheid über eine eigene Angelegenheit der jeweiligen Gebietskörperschaft durchzuführen. In Bayern ist das Bürgerbegehren in den Gemeinden geregelt in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Bürgerentscheid

Mit dem Bürgerentscheid - einem Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - stimmen die wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk) über eine konkrete Frage ab, die eine eigene Angelegenheit der kommunalen Gebietskörperschaft betrifft. Die jeweilige Entscheidung hat die Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|
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