Ein Eilverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das schnell vorläufigen Schutz gewährt. Es soll verhindern, dass schon vor der endgültigen Entscheidung Tatsachen geschaffen werden, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen. Der Eilrechtsschutz sichert also einen vorläufigen Zustand, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Das ist immer dann wichtig, wenn ein Verfahren in der Hauptsache Monate oder sogar Jahre dauert und so lange nicht gewartet werden kann. Geregelt ist der Eilrechtsschutz vor allem in zwei Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung: § 123 VwGO betrifft die einstweilige Anordnung, § 80 Abs. 5 VwGO den Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

