Die Rechtsberatung stellt eine Rechtsdienstleistung dar. Diese umfasst eine Beratung in rechtlichen Fragen für private oder auch juristische Personen. Dabei wird der Sachverhalt hinsichtlich aller juristisch relevanten Aspekte geprüft, und ein mögliches weiteres Vorgehen erarbeitet. Rechtliche Regelungen zur Rechtsberatung ergeben sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG). Dies schreibt unter anderem vor, dass eine Rechtsberatung ausschließlich durch Personen und Institutionen erfolgen darf, welche ausdrücklich dafür zugelassen wurden, oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnis tätig werden. Dazu zählen im Wesentlichen Rechtsanwälte.