Grundrechte und Menschenrechte

Als Grundrechte werden die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte bezeichnet. Grundrechte, die für alle Menschen unterschiedslos gelten, heißen Menschenrechte. Einige Grundrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht der Freizügigkeit stehen als Bürgerrechte nur deutschen Staatsbürgern zur Verfügung. Die Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz (GG - http://www.gesetze-im-internet.de/gg/GG.pdf) Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und damit alle Staatsgewalten.