Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) enthält strenge Vorschriften zum Schutz der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, der Habitate der Arten von gemeinschaftlichem Interesse und der Arten selbst. Mit der FFH-Richtlinie wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen sowie die Habitate der Arten umfassen, welche in den Anhängen der Richtlinie festgelegt sind (FFH-Gebiete). Es muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate [...]