Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Verwaltungsrecht

Als Verwaltungsrecht oder auch Öffentliches Recht werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Recht der Exekutive und damit die Einrichtung und die Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung ausgestalten. Die Exekutive ist diejenige Staatsgewalt, die für den Vollzug der Gesetze zuständig ist. Das Verwaltungsrecht ist sowohl im allgemeinen Teil als auch im Besonderen Bereich für einzelne Verwaltungszweige sowohl durch Bundesrecht als auch durch Landesrecht geregelt. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Abgrenzung zu den Rechtsverhältnissen zwischen reinen Privatrechtssubjekten.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Vogelschutzrichtlinie

Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der EU-Mitgliedstaaten heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt auch die Nutzung dieser Arten. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für alle unter die Richtlinie fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Zu diesem Zweck müssen Schutzgebiete eingerichtet werden, die Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete müssen [...]

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Waldgesetz

Das Bundeswaldgesetz bezieht sich auf die Förderung der Forstwirtschaft und den Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer. Im Übrigen haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. In den Landeswaldgesetzen ist der Schutz des Waldes bundeslandspezifisch geregelt.

2025-08-12T11:17:36+02:0012. August 2025|

Wärmeplanung

Wärmeplanung ist die strategische Planung einer Kommune, um die Wärmeversorgung klimaneutral, effizient und kostengünstig zu gestalten. Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze.

2025-09-01T11:27:57+02:001. September 2025|

Wasserrecht

Zum Wasserrecht als Gebiet des Umweltrechts gehören alle Vorschriften, die das Grundwasser sowie Oberflächengewässer betreffen. Kernbestimmungen regelt auf Bundesebene das Wasserhaushaltsgesetz (WHG - https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/WHG.pdf), das mittlerweile maßgeblich durch die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG - http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0060&from=DE) geprägt wird.

2019-05-21T14:59:39+02:0018. Dezember 2017|

Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren (oder auch Vorverfahren), geregelt in den §§ 68 f. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), ist ein verwaltungsprozessrechtliches Instrument, welches zum einen dem Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger dienen soll, indem diese neben der gerichtlichen Kontrolle einen Verwaltungsakt auf seine Wirksamkeit überprüfen lassen können. Zum anderen ist das Widerspruchsverfahren Ausdruck des Gedankens einer internen Selbstkontrolle der Verwaltung. Der Verwaltung als handelnde Behörde soll zuvor die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Handeln zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor die Gerichte damit befasst werden, insbesondere auch, um die Gerichte nicht zu belasten. In einigen Bundesländern, darunter auch Bayern, wurde das Widerspruchsverfahren jedoch weitestgehend abgeschafft, [...]

2024-09-17T09:21:02+02:0017. September 2024|

WLTP

WLTP bedeutet Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure und ist ein Messverfahren zur Bestimmung der Abgasemissionen und des Kraftstoff-/Stromverbrauchs von Kraftfahrzeugen. Das Testverfahren ist seit dem 1. September 2017 in der Europäischen Union eingeführt und ist für die Erstzulassung jedes Neuwagens verbindlich festgeschrieben. Das Ziel von WLTP ist es, den Käufer*Innen realistische Verbrauchsangaben bereitzustellen.

2025-09-01T11:29:46+02:001. September 2025|

Zweckverband

Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und wird durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gegründet. Sowohl Gemeinden und Kreise, aber auch andere öffentlich-rechtliche Träger sowie natürliche/juristische Personen des Privatrechts können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen. Sie werden gebildet, um einzelne oder mehrere gemeindliche Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Der Zweckverband verwaltet seine Angelegenheiten gesetzesgemäß und eigenverantwortlich. Typische Zweckverbände sind etwa Wasser- und Abfallverbände, Schulverbände, Verbände zur gemeinsamen Unterhaltung der Straßen & Wege des Verbandsgebiets. Der Zweckverband wird unmittelbar im Außenverhältnis gegenüber dem Bürger tätig und ist als Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit stets selbst zu verklagen.    

2024-09-17T09:14:53+02:0017. September 2024|
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