Klimaklagen sind Klagen auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene, mit denen die Kläger für ein menschengerechtes Klima streiten, um die Beklagten zur Einhaltung von Rechtsvorschriften, etwa aus völkerrechtlichen Verträgen oder nationaler Gesetzgebung zu verpflichten. Oftmals, sofern zulässig, erfolgen diese als Verbandsklagen angestrengt, d.h. es wird im Namen bestimmter Gruppen oder gar der Natur selbst aufgetreten. Bekannte aktuelle Beispiele sind vor allem die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das damalige Klimaschutzgesetz (bei welcher unsere Kanzlei einige Beschwerdeführer vertreten durfte) oder die zivilrechtliche Klage des peruanischen Bauern Saúl vs. RWE. Zuletzt entschied im April 2024 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Klage der KlimaSeniorinnen, dass die Schweiz unzureichende Klimaschutzbemühungen ergreife.