Konnexitätsprinzip
Das Konnexitätsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Staatsrechts, das besagt, dass die öffentliche Stelle, welche eine Aufgabe übernimmt, auch für die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Es gewährleistet, dass bei der Übertragung von Aufgaben von einer höheren Ebene (zum Beispiel dem Land) auf eine niedrigere Ebene (wie eine Gemeinde) keine einseitige finanzielle Belastung der unteren Ebene entsteht, ohne dass diese eine angemessene finanzielle Kompensation erhält.

