Kommunale Selbstverwaltungsgarantie
Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) umfasst das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen ihrer Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Bei der Vorschrift handelt es sich um bindendes Verfassungsrecht. Traditionell werden mehrere Hoheiten unterschieden, die der Gemeinde zukommen: die Gebiets-, Personal-, Organisations-, Finanz-, Planungs- und Satzungshoheit sowie die Kooperationshoheit. Für Ihre Praxis besonders bedeutsam ist die Planungshoheit, die sich in der Bauleitplanung niederschlägt.

