Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Staatsrechts, das besagt, dass die öffentliche Stelle, welche eine Aufgabe übernimmt, auch für die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Es gewährleistet, dass bei der Übertragung von Aufgaben von einer höheren Ebene (zum Beispiel dem Land) auf eine niedrigere Ebene (wie eine Gemeinde) keine einseitige finanzielle Belastung der unteren Ebene entsteht, ohne dass diese eine angemessene finanzielle Kompensation erhält.

2025-08-12T11:19:08+02:0012. August 2025|

Körperschaft

Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt es sich um mitgliedschaftlich verfasste und vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Organisationen. Sie werden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingerichtet, um bestimmte öffentliche Aufgaben in der Regel mit Hoheitsbefugnissen und unter staatlicher Aufsicht zu erfüllen. Beispiele für Körperschaften sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Bundesrechtsanwaltskammer, Universitäten oder kommunale Zweckverbände.

2023-06-07T11:16:56+02:007. Juni 2023|
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