Körperschaft

Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt es sich um mitgliedschaftlich verfasste und vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Organisationen. Sie werden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingerichtet, um bestimmte öffentliche Aufgaben in der Regel mit Hoheitsbefugnissen und unter staatlicher Aufsicht zu erfüllen. Beispiele für Körperschaften sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Bundesrechtsanwaltskammer, Universitäten oder kommunale Zweckverbände.