Das Bundesklimaschutzgesetz, das am 12.12.2019 beschlossen und am 24.06.2021 auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hin geändert wurde, regelt die nationalen Klimaschutzziele. Insbesondere setzt es die Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis hin zur Klimaneutralität, die bis zum Jahr 2045 erreicht werden soll. Hierfür werden jährliche Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) festgelegt.