§ 34 BauGB regelt, ob und wie gebaut werden darf, wenn für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, es aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Man spricht vom unbeplanten Innenbereich. Die vorhandene Umgebungsbebauung tritt an die Stelle des fehlenden Bebauungsplans und gibt den Maßstab vor. Ein Bauvorhaben in diesem Bereich ist nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, seiner Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart dieser näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein.

