In einem städtebaulichen Vertrag kann die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren bzw. Vorhabenträgern geregelt werden, wobei Gegenstand des Vertrages häufig ein Bebauungsplanverfahren ist. Als Sonderform eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der städtebauliche Vertrag im Baugesetzbuch (§ 11 BauGB) geregelt. Die praktisch häufigsten Anwendungsfälle eines städtebaulichen Vertrags sind dabei der Durchführungsvertrag im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB sowie der Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB.