Waldgesetz
Das Bundeswaldgesetz bezieht sich auf die Förderung der Forstwirtschaft und den Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer. Im Übrigen haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. In den Landeswaldgesetzen ist der Schutz des Waldes bundeslandspezifisch geregelt.

