Die Präklusion ist ein verfahrensrechtlicher Begriff. Er stellt den Verlust eines bestimmten Rechts
unter bestimmten Voraussetzungen dar. Näher beschrieben, schließt die Präklusionswirkung die
Geltendmachung von bestehenden Rechten bei Fristversäumnis aus. Das könnte Einwendungen
betreffen oder aber auch eine Klagebegründung, die nicht fristgemäß vorgetragen wurde. Der Zweck
dieser rechtsausschließenden Wirkung ist die Straffung von Gerichtsprozessen. Geheilt kann die
Präklusion nur durch Glaubhaftmachung von entschuldigenden Versäumnisgründen oder wenn die
Verspätung der Rechtshandlung sich nicht prozessverzögernd ausgewirkt hat.