Konkurrentenklage
Die Konkurrentenklage kann von einem unterlegenen Bewerber gegen eine Auswahlentscheidung geltend gemacht werden. Ihr Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines öffentlichen Amtes durch gerichtliche Überprüfung feststellen zu lassen. Dadurch soll die Entscheidung bzgl. einer Einstellung oder Beförderung erreicht werden oder jedenfalls soll die Auswahlentscheidung durch erneute pflichtgemäße Ermessensausübung wiederholt werden. Daher ist die Konkurrentenklage auch in verschiedenen Konstellationen denkbar, namentlich die negative, die positive und die verdrängende Konkurrentenklage.

