Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Konkurrentenklage

Die Konkurrentenklage kann von einem unterlegenen Bewerber gegen eine Auswahlentscheidung geltend gemacht werden. Ihr Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines öffentlichen Amtes durch gerichtliche Überprüfung feststellen zu lassen.  Dadurch soll die Entscheidung bzgl. einer Einstellung oder Beförderung erreicht werden oder jedenfalls soll die Auswahlentscheidung durch erneute pflichtgemäße Ermessensausübung wiederholt werden. Daher ist die Konkurrentenklage auch in verschiedenen Konstellationen denkbar, namentlich die negative, die positive und die verdrängende Konkurrentenklage.

2026-09-21T13:31:37+02:0021. September 2026|

Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Staatsrechts, das besagt, dass die öffentliche Stelle, welche eine Aufgabe übernimmt, auch für die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Es gewährleistet, dass bei der Übertragung von Aufgaben von einer höheren Ebene (zum Beispiel dem Land) auf eine niedrigere Ebene (wie eine Gemeinde) keine einseitige finanzielle Belastung der unteren Ebene entsteht, ohne dass diese eine angemessene finanzielle Kompensation erhält.

2025-08-12T11:19:08+02:0012. August 2025|
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