Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Kommunale Selbstverwaltungsgarantie

Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) umfasst das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen ihrer Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.  Bei der Vorschrift handelt es sich um bindendes Verfassungsrecht. Traditionell werden mehrere Hoheiten unterschieden, die der Gemeinde zukommen: die Gebiets-, Personal-, Organisations-, Finanz-, Planungs- und Satzungshoheit sowie die Kooperationshoheit. Für Ihre Praxis besonders bedeutsam ist die Planungshoheit, die sich in der Bauleitplanung niederschlägt.

2026-09-21T13:30:42+02:0021. September 2026|

Kommunalverfassungsstreit

Bei einem Kommunalverfassungsstreit geht es trotz des Namens nicht um verfassungsrechtliche, sondern verwaltungsrechtliche Streitigkeiten über Rechte und Pflichten innerhalb einer Kommune. Gestritten wird nicht zwischen der Gemeinde und einem Bürger, sondern zwischen den Organen der Gemeinde oder ihren Teilen, etwa zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, zwischen einer Fraktion und dem Rat oder zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Ratsvorsitzenden.

2026-09-21T13:31:09+02:0021. September 2026|
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