Das Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts umfasst vor allem das Gewerberecht, das Energiewirtschaftsrecht, das Gaststättenrecht sowie das Vergaberecht. Diese Rechtsgebiete unterliegen in besonderem Maße einer staatlichen Reglementierung, deren Einhaltung im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzung ist, um nicht der Gefahr von behördlichen Sanktionsmaßnahmen oder wirtschaftlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung und unseren besonderen Kenntnissen in diesem Bereich, um etwaigen Konflikten mit Behörden aus dem Weg zu gehen oder diese einer an Ihren Interessen ausgerichteten Lösung zuzuführen.