Das Gaststättenrecht ist ein Teil des Gewerberechts und gesetzlich im Gaststättengesetz (GastG) geregelt. Der Betrieb eines Gaststättengewerbes (Schankwirtschaft, Speisewirtschaft und Beherbergungsbetrieb) bedarf der behördlichen Erlaubnis, die auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen dem Betreiber persönlich und bezogen auf bestimmte Räume und auf bestimmte Arten von Gaststätten erteilt wird. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen, wie Auflagen und Befristungen erteilt werden.