Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sind die jeweils höchsten gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit eines Bundeslandes. Die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sind zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und verfügen daneben über eine erstinstanzliche Zuständigkeit in Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) sowie in bestimmten, durch Gesetz bestimmten Fällen (§ 48 VwGO).