Franziska Heß2017-12-18T16:22:00+01:0018. Dezember 2017|
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird, § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).