Bei einem Kommunalverfassungsstreit geht es trotz des Namens nicht um verfassungsrechtliche, sondern verwaltungsrechtliche Streitigkeiten über Rechte und Pflichten innerhalb einer Kommune. Gestritten wird nicht zwischen der Gemeinde und einem Bürger, sondern zwischen den Organen der Gemeinde oder ihren Teilen, etwa zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, zwischen einer Fraktion und dem Rat oder zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Ratsvorsitzenden.

